Deutsche Behördenkommission (1950er–80er) für Filmfinanzierung und politische Kontrolle während Kaltem Krieg. De-facto-Zensurbehörde für Koproduktionen zwischen BRD und DDR.
Während des Kalten Krieges bestand in der Bundesrepublik der Bedarf an einer Instanz, die entschied, welche Filme mit dem Osten gemacht werden durften und welche nicht. Dieser Ausschuß, besetzt mit Vertretern aus Außenministerium, Innenministerium und Kulturressort, fungierte de facto als politische Kontrollstelle für alle Koproduktionen zwischen BRD und DDR — und später auch mit anderen Ostblock-Ländern. Er tagte nicht öffentlich, arbeitete hinter verschlossenen Türen, und seine Entscheidungen waren für Produzenten bindend, sobald sie staatliche Förderung oder Genehmigungen brauchten.
Die praktische Funktionsweise war simpel, aber wirksam: Ein Produzent reichte ein Exposé ein. Der Ausschuß prüfte nicht nur die künstlerische Qualität, sondern vor allem die politische Opportunität — ob der Film das Verhältnis zu Ostdeutschland oder anderen sozialistischen Ländern gefährden könnte. Harsche Kritik am DDR-System war problematisch, ein zu wohlwollendes Bild vom Osten ebenfalls suspekt. Der Ausschuß bewegte sich zwischen kulturellem Austausch und ideologischer Sicherheit. Manche Projekte wurden blockiert, andere bekamen grünes Licht nur unter der Bedingung von Drehbuch-Änderungen. Die Gremiumsmitglieder waren nicht Künstler, sondern Diplomaten und Beamte — ihre Perspektive war Außenpolitik, nicht Ästhetik.
Für Kameraleute und Crews blieb das meist unsichtbar: Gedreht wurde, was genehmigte Drehbücher vorgaben. Produzenten und Autoren dagegen kannten diese Hürde und schrieben oft schon mit dem Ausschuß im Hinterkopf — eine Selbstzensur, die einsetzte, bevor es überhaupt zur Begutachtung kam. Das war die subtile Macht solcher Gremien: Sie mussten gar nicht jeden Film verbieten. Die bloße Existenz führte zur Selbstbeschränkung. In den 1960ern und 70ern lockerte sich die Praxis etwas, aber bis in die 80er hinein blieb der Ausschuß ein Faktor für Ost-West-Projekte.
Nach 1990 wurde das Gremium aufgelöst. Es gehörte zu einem System, das mit der deutschen Teilung seinen Zweck verloren hatte. Für die Dauer seines Bestehens aber entschied dieser Ausschuß mit, welche deutsch-deutschen Filmprojekte überhaupt zustande kamen.
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