Bezahlung für Schauspieler, Crew oder Künstler — vertraglich festgesetzt, unabhängig von Produktionsdauer oder Erfolg. Unterscheidet sich von Tagessätzen.
Die Gage ist eine fest vereinbarte Pauschalvergütung — unabhängig davon, wie lange der Dreh tatsächlich dauert oder wie viele Tage die Person am Set steht. Das unterscheidet sie fundamental vom Tagessatz, der pro Arbeitstag abgerechnet wird. Eine Gage bindet sich an die Rolle, das Projekt oder die vereinbarte Leistung, nicht an die tatsächliche Einsatzzeit.
In der Praxis funktioniert das so: Ein etablierter Schauspieler wird für eine Nebenrolle mit einer Gage von 8.000 Euro engagiert — ob die Rolle nun drei Drehtage oder zehn Drehtage umfasst, die Summe bleibt gleich. Das ist für Produktionen mit knappem Budget ein Vorteil, weil die Kosten kalkulierbar bleiben. Gleichzeitig schützt es die Künstler vor Überraschungen durch Drehzeitverlängerungen. Der Regisseur oder die Produktionsleitung können also nicht einfach sagen: «Wir drehen noch zwei Tage länger» — die Gage ist bereits verhandelt und festgeschrieben.
Gagen werden typischerweise für Schauspieler, Regisseure, Drehbuchautoren oder spezialisierte Dienstleister (etwa bekannte Kameramänner oder Visual-Effects-Supervisor) verwendet. Bei der Crew unterhalb dieser Ebene — Gaffer, Grips, Assistenten — arbeitet man dagegen fast ausnahmslos mit Tagessätzen oder Stundenhonoraren. Eine Gage setzt voraus, dass die Person eine klar definierte, in sich geschlossene Leistung erbringt und nicht täglich zur Verfügung stehen muss.
Wichtig: Die Gage deckt üblicherweise nur die vereinbarte Leistung ab. Zusätzliche Anforderungen — etwa Nachdrehs, Reshoots nach Wochen oder Einsätze bei Premieren — sind separate Verhandlungsgegenstände. Hier greift das Konzept der Nachtrags-Gage oder einer zusätzlichen Tagessatz-Abrechnung. Auch Nutzungsrechte (Theater, Streaming, TV) können in der Gage enthalten sein oder werden separat vergütet — das hängt vom Einzelvertrag ab. Manche Produktionen unterscheiden zwischen «Gage für Dreh» und «Gage für Schnitt/Postproduktion» bei Spezialisten wie Sound Designern oder Composern. Die genaue Abgrenzung steht im Engagement-Vertrag, den die Produktionsleitung mit jedem Künstler schließt.